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Was ist die NIS2-Richtlinie? Compliance und Richtlinien erklärt

What is NIS2 Directive?

 

Die Network and Information Systems 2 (NIS2)-Richtlinie ist ein entscheidendes Gesetz der Europäischen Union, das darauf abzielt, die Cybersicherheit in den Mitgliedstaaten zu verbessern. Sie wurde eingeführt, um den wachsenden Herausforderungen der digitalen Transformation und der sich entwickelnden Cyberbedrohungen zu begegnen. NIS2 baut auf ihrem Vorgänger auf, indem sie ihren Geltungsbereich erweitert, strengere Anforderungen einführt und Durchsetzungsmaßnahmen verstärkt.

Dieser umfassende Leitfaden wird die wichtigsten Aspekte von NIS2 beleuchten, einschließlich ihres Zwecks, ihrer Anforderungen und ihrer Auswirkungen auf Unternehmen. Wir werden uns mit Compliance-Strategien, notwendigen Richtlinien und den wesentlichen Änderungen gegenüber der ursprünglichen NIS-Richtlinie befassen.

Verständnis der NIS2-Richtlinie: Wichtige Punkte und Ziele

Die NIS2-Richtlinie ist eine Reihe von Cybersicherheitsvorschriften und Anforderungen, die für eine Vielzahl von Organisationen und Einrichtungen in der Europäischen Union gelten. Sie umfasst Betreiber von essenziellen Diensten, Anbieter digitaler Dienste, Lieferanten kritischer Technologien und öffentliche Verwaltungseinrichtungen. Die wichtigsten Ziele von NIS2 umfassen:

  • Schaffung eines einheitlichen Satzes von Cybersicherheitsanforderungen in allen EU-Mitgliedstaaten.
  • Erweiterung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf mehr Sektoren und Unternehmen.
  • Einführung strengerer Meldepflichten für Vorfälle und Durchsetzungsmaßnahmen.
  • Förderung einer besseren Zusammenarbeit und eines intensiveren Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten.
  • Sicherstellung eines hohen Niveaus an Cybersicherheitsresilienz als Standard in der EU.

NIS2 ersetzt die vorherige NIS-Richtlinie und zielt darauf ab, die Mängel und die Fragmentierung in ihrer Umsetzung in der EU zu beheben. Sie führt einen umfassenderen und harmonisierten Ansatz für die Cybersicherheit ein, um die kritische Infrastruktur, digitale Dienste und Bürger der EU vor der wachsenden Bedrohung durch Cybervorfälle und Angriffe zu schützen.

NIS2 vs. NIS: Wichtige Unterschiede und Verbesserungen

NIS2 stellt eine bedeutende Weiterentwicklung gegenüber der ursprünglichen NIS-Richtlinie dar. Wichtige Unterschiede umfassen:

  1. Erweiterter Geltungsbereich: NIS2 umfasst im Vergleich zu NIS eine viel breitere Palette von Sektoren und Unternehmen.
  2. Strengere Anforderungen: NIS2 führt detailliertere und harmonisierte Sicherheitsanforderungen ein, darunter Risikobewertungen, Vorfallreaktionspläne und Maßnahmen zur Sicherheit in der Lieferkette.
  3. Stärkere Durchsetzung: NIS2 ermächtigt die nationalen Behörden, bei Nichteinhaltung wesentlich härtere Strafen zu verhängen, einschließlich Geldstrafen oder eines Prozentsatzes des weltweiten Jahresumsatzes.
  4. Verbesserte Zusammenarbeit: NIS2 zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten durch die Schaffung einer neuen Kooperationsgruppe zu fördern.
  5. Neu definierte Unternehmenskategorien: NIS2 ersetzt die Kategorien „Betreiber wesentlicher Dienste“ und „Anbieter digitaler Dienste“ durch „wesentliche“ und „wichtige“ Unternehmen.

Geltungsbereich und Anwendung: Wer ist von NIS2 betroffen?

NIS2 erweitert seinen Geltungsbereich, um eine viel breitere Palette von „wesentlichen“ und „wichtigen“ Unternehmen in verschiedenen Sektoren abzudecken. Diese umfassen:

Wesentliche Unternehmen (WE):

  • Energie (Elektrizität, Fernwärme und -kühlung, Öl, Gas, Wasserstoff)
  • Transport (Luft, Schiene, Wasser, Straße)
  • Bankwesen und Finanzmarktinfrastruktur
  • Gesundheitswesen und Gesundheitsdienstleister
  • Trinkwasser und Abwasser
  • Digitale Infrastruktur und IT-Dienstleistungsmanagement
  • Öffentliche Verwaltung
  • Weltraum

Die Größenanforderung für wesentliche Unternehmen variiert je nach Sektor, im Allgemeinen fallen jedoch Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von 43 Millionen Euro oder mehr unter die WE-Klassifizierung. Bestimmte Sektoren können abweichende Kriterien aufweisen, je nach Kritikalität der erbrachten Dienstleistungen.

    Wichtige Unternehmen (WU):

    • Post- und Kurierdienste
    • Abfallwirtschaft
    • Chemische Herstellung, Produktion und Verteilung
    • Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -verteilung
    • Fertigung (Medizinprodukte, Computer, Elektronik usw.)
    • Digitale Anbieter (Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke)
    • Forschungseinrichtungen

    Für wichtige Unternehmen ist die Größenanforderung in der Regel niedriger, da sie Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von 10 Millionen Euro umfassen. Auch hier können die genauen Schwellenwerte je nach spezifischem Sektor und dessen Bedeutung für die Wirtschaft oder Sicherheit variieren.

    NIS2 Affected Entities

     

    Es ist wichtig zu beachten, dass NIS2 auch für Nicht-EU-Unternehmen gelten kann, die wesentliche oder wichtige Dienstleistungen für den europäischen Markt erbringen, selbst wenn sie nicht physisch in der EU ansässig sind. Darüber hinaus kann ein Unternehmen als „wesentlich“ oder „wichtig“ eingestuft werden, auch wenn es die allgemeinen Größenkriterien nicht erfüllt, wie in Fällen, in denen es der einzige Anbieter einer kritischen Dienstleistung ist, die für gesellschaftliche oder wirtschaftliche Aktivitäten in einem Mitgliedstaat von entscheidender Bedeutung ist. Dies stellt sicher, dass die Richtlinie nicht nur große Organisationen, sondern auch kleinere Unternehmen abdeckt, die eine Schlüsselrolle bei der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur oder Dienstleistungen in der EU spielen.

    NIS2-Anforderungen: Ein umfassender Überblick

    NIS2 führt eine umfassende Reihe von Cybersicherheitsanforderungen und Verpflichtungen ein, die Unternehmen im Geltungsbereich bis zum 17. Oktober 2024 einhalten müssen. Diese umfassen:

    1.  Bewertung und Management von Cybersicherheitsrisiken

    NIS2 skizziert obligatorische Cybersicherheitsmaßnahmen, die Unternehmen im Geltungsbereich umsetzen müssen. Unternehmen müssen regelmäßige Risikobewertungen ihrer Netzwerk- und Informationssysteme durchführen und geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu bewältigen. Diese umfassen:

    • Risikobewertungen und Informationssicherheitspolitiken: Entwicklung von Richtlinien und Verfahren zur Durchführung regelmäßiger Risikobewertungen, Identifizierung von Schwachstellen und Implementierung geeigneter Sicherheitskontrollen.
    • Datenschutz und Verschlüsselung: Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch den Einsatz von Verschlüsselung und anderen Datenschutztechniken.
    • Zero-Trust-Authentifizierung und Zugriffskontrolle: NIS2 verlangt, dass Unternehmen über die traditionelle Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) hinausgehen und Zero-Trust-Prinzipien anwenden. Dies stellt sicher, dass keinem Benutzer oder Gerät standardmäßig vertraut wird. Insbesondere wird empfohlen, eine Phishing-resistente MFA unter Verwendung der FIDO2-Standards zu implementieren, da sie eine starke, kennwortlose Sicherheit durch öffentliche Schlüssel-Kryptographie bietet.
    • Schwachstellenmanagement: Implementierung von Verfahren zur Handhabung und Offenlegung von Schwachstellen, einschließlich regelmäßiger Schwachstellenbewertungen und rechtzeitiger Behebung bekannter Schwachstellen.
    • Sicherheitsüberwachung und Protokollierung: Einrichtung umfassender Sicherheitsüberwachungs- und Protokollierungssysteme zur Erkennung, Analyse und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
    • Bewusstsein und Schulung in Cybersicherheit: Regelmäßige Schulungsprogramme zur Cybersicherheit für das Personal bereitstellen, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, Cyberbedrohungen wie Phishing oder Spoofing zu erkennen und darauf zu reagieren.

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    Organisationen sind auch dafür verantwortlich, Cybersicherheitsrisiken in ihrer Lieferkette zu managen, indem sie geeignete Sicherheitsmaßnahmen für Beziehungen zu direkten Lieferanten und Dienstleistern implementieren.

    2. Vorfallmeldung und Reaktion

    NIS2 führt einen mehrstufigen Prozess zur Meldung von Vorfällen ein, der bei einem Cybersicherheitsvorfall verpflichtend ist. Organisationen müssen über robuste Verfahren zur Handhabung von Vorfällen und zur Krisenbewältigung verfügen, einschließlich der Erkennung, Analyse, Klassifizierung und Benachrichtigung der zuständigen Behörden innerhalb festgelegter Fristen:

    • Erstmeldung (innerhalb von 24 Stunden): Ein erster Bericht muss der zuständigen Behörde oder dem national relevanten CSIRT vorgelegt werden. Es sollte angegeben werden, ob der Vorfall durch eine rechtswidrige oder böswillige Handlung verursacht wurde.
    • Folgemeldung (innerhalb von 72 Stunden): Ein detaillierterer Bericht muss übermittelt werden, der eine Einschätzung des Vorfalls enthält, einschließlich seiner Schwere, Auswirkungen und Indikatoren für Kompromittierungen.
    • Abschlussbericht (innerhalb eines Monats): Ein umfassender Bericht muss eingereicht werden, der eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls, seiner Schwere und Konsequenzen, der Art der Bedrohung oder Ursache sowie aller angewendeten und laufenden Minderungsmaßnahmen enthält.

    Zusätzlich zur Meldung von Vorfällen müssen Unternehmen jede größere Cyberbedrohung melden, die sie identifizieren und die zu einem bedeutenden Vorfall führen könnte. Sie müssen Geschäftsfortführungs- und Notfallwiederherstellungspläne entwickeln und aufrechterhalten, um die Kontinuität wesentlicher Dienste im Falle eines störenden Vorfalls zu gewährleisten. Dieser proaktive Ansatz zielt darauf ab, den Behörden zu helfen, besser auf potenzielle Bedrohungen zu reagieren.

    3. Governance und Verantwortlichkeit

    NIS2 legt großen Wert auf Governance und Verantwortlichkeit, insbesondere auf Managementebene. Die Führungsebene muss aktiv an der Genehmigung von Sicherheitsrichtlinien beteiligt sein, die Wirksamkeit von Cybersicherheitsmaßnahmen sicherstellen und Mitarbeiterschulungen zur Cybersicherheit bereitstellen. Wichtige Aspekte sind:

    • Genehmigung durch das Management: Die Managementgremien wesentlicher und wichtiger Unternehmen müssen die ergriffenen Cybersicherheitsmaßnahmen genehmigen.
    • Überwachungsverantwortung: Das Management ist verpflichtet, die Umsetzung der Cybersicherheitsmaßnahmen zu überwachen und kann bei Verstößen zur Verantwortung gezogen werden.
    • Verpflichtende Schulung: Mitglieder der Managementgremien sind verpflichtet, Schulungen zur Cybersicherheit zu absolvieren, um ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, um Risiken zu erkennen und die Cybersicherheitsrisikomanagement-Praktiken zu bewerten.
    • Persönliche Haftung: Bei grober Fahrlässigkeit nach einem Cybervorfall können Behörden Manager von Organisationen persönlich haftbar machen, was in Fällen wiederholter Verstöße zu temporären Verboten von Managementpositionen führen kann.

    Risiken der Nichteinhaltung des NIS2-Umsetzungsgesetzes

    Nichteinhaltung der NIS2-Richtlinie kann zu erheblichen finanziellen Strafen führen, einschließlich Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes. Darüber hinaus können Aufsichtsbehörden Genehmigungen aussetzen und so den Geschäftsbetrieb stoppen, was langfristige betriebliche Rückschläge verursachen kann. Reputationsschäden sind ebenfalls ein erhebliches Risiko, da die öffentliche Bekanntmachung von Verstößen das Vertrauen der Kunden, insbesondere in Sektoren wie Gesundheitswesen, Finanzen und Fertigung, erodieren kann.

    Das obere Management ist direkt verantwortlich für die Sicherstellung der Compliance, und das Versäumnis, dies zu tun, kann zu persönlichen rechtlichen Konsequenzen führen. Darüber hinaus erhöht die Nichteinhaltung das Risiko von Cyberangriffen, da Unternehmen ohne angemessene Maßnahmen anfälliger für Sicherheitsverstöße und Betriebsstörungen sind. Diese Risiken machen die Einhaltung von NIS2 entscheidend für die Aufrechterhaltung der Geschäftskontinuität und eine starke Cybersicherheitsposition.

    Vorbereitung auf NIS2: Kostenlose Tools für die Sicherheits-Compliance

    Die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen von NIS2 muss kein komplexer oder teurer Prozess sein. Mit dem Hideez Workforce Identity-System können Sie die Passwortverwaltung vereinfachen, Phishing-resistente Authentifizierung und MFA implementieren und sicheren Zugang zu kritischen Systemen gewährleisten – und das alles unter Beachtung der Zero-Trust-Prinzipien. Hideez hilft Unternehmen jeder Größe und Branche, mehr als die Hälfte der NIS2-Anforderungen zu erfüllen, ohne komplizierte Sicherheitssysteme bereitstellen zu müssen.

    Unsere Plattform bietet eine Komplettlösung für kennwortlosen digitalen und physischen Zugang, die die Cybersicherheit verbessert, Risiken durch Cyberangriffe reduziert und den Schwerpunkt von NIS2 auf sicheren Zugang und Identitätsmanagement unterstützt. Durch die Kontrolle von Sicherheitssystemen, die Verschlüsselung von Daten und die vollständige Transparenz über IT-Assets hilft Ihnen Hideez, Ihre Compliance-Reise mühelos in den Griff zu bekommen.

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